Kollektive Absturzsicherung
Das Betreten von Dächern und hochgelegenen Arbeitsplätzen ist unter anderem durch anfallende Instandhaltungsarbeiten immer wieder nötig. Eine Absturzsicherung ist daher unumgänglich.
Durch das ArbSchG von 1996 und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS2121/2007) wird festgehalten, dass kollektiven Absturzsicherungen hier der Vorrang gegenüber Individualschutz-Maßnahmen eingeräumt werden muss.
Eine optimale Lösung ist daher die freistehende Absturzsicherung KEEGUARD. Sie ist einfach und schnell zu montieren, Schweißen und Bohren sind nicht nötig und auch die Dachmembran bleibt unbeschädigt. Zudem ist KEEGUARD zu 100% recyclebar und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.
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Kollektive Absturzsicherung -
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