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KEEGUARD
Absturzsicherung für das Flachdach
Eine Absturzsicherung für das Flachdach ist unbedingt notwendig, da Flachdächer ohne Schutzgeländer ein hohes Sicherheitsrisiko für Bauarbeiter, Instandhalter oder Reinigungspersonal darstellen. Die Randzonen großer Dachflächen von Industrie- und Behördengebäuden müssen daher mit kollektiven Absturzsicherungen ausgerüstet werden. So verlangt es der Gesetzgeber.
Gesetzliche Vorschriften
Grundsätzlich ist bei der sicherheitstechnischen Nachrüstung von Flachdächern darauf zu achten, dass nur solche Absturzsicherungen zum Einsatz kommen, die den Kriterien von Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz entsprechen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der deutsche Gesetzgeber die Priorität auf den Kollektivschutz setzt. Im Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung, heißt es beispielsweise, dass für „zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen ... dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden muss“.
Optimale Kollektivschutzlösung
KEEGUARD, das modulare Baukastensystem zur Schnellmontage freistehender Absturzsicherungen erfüllt die rechtlichen Anforderungen in vollem Umfang. Es ist die kostengünstige Alternative zu fest montierten Systemen: Keine gefährlichen Schweißarbeiten, keine Löcher bohren, keine Verankerung setzen. Eine Beschädigung der Dachmembrane ist somit ausgeschlossen.
Sicherer Schutz
Alle Elemente des Systems entsprechen den Anforderungen des deutschen Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und sind von APAVE, CERAM und TÜV geprüft. Die Rohrverbinder sind bauartgeprüft und lassen sich mit handelsüblichen Rundrohren kombinieren.
Einfache Installation
Weder aufwendige Vorarbeiten noch teure Spezialverankerungen sind nötig, um mit den Komponenten der KEEGUARD Absturzsicherung eine belastbare Sicherheitsbarriere zu errichten. Die einfache Montage mit einer einzigen Ratsche, die leichte Bauweise und die verwendeten recycelten PVC-Gewichte, die mit Tragegriffen ausgestattet und somit leicht zu handeln sind, ermöglichen den einfachen Auf-, Um- oder Abbau. Eine besondere Qualifikation des Personals ist nicht erforderlich.