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Bis vor wenigen Jahren noch hatte die Gewerbeaufsicht einen wachsamen Blick für Fragen der Arbeits- und Gebäudesicherheit. Viele ihrer einstigen Aufgaben wurden jedoch im Rahmen von Harmonisierungen der EU-Gesetzgebung in den Verantwortungsbereich von Betreibern und Unternehmern verlagert. In der Praxis entstanden dadurch Aufklärungslücken, die heute zum Teil durch Beratungen der Hersteller von Sicherheitsprodukten geschlossen werden.
In den Medien ist dennoch öfter über Unfälle bei Dacharbeiten zu lesen, z.B. wenn die folgenden gefährlichen Situationen auftreten, die Wartung folgender baulicher Anlagen oder folgende Dacharbeiten anstehen:
Laut den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS2121) ist kollektiver Gefahrenschutz dem individuellen Gefahrenschutz immer vorzuziehen. Dies gilt insbesondere, weil beim Einsatz und der Montage von Kollektivschutz für das Sicherungssystem keine aufwendigen Schulungen des Mitarbeiter nötig sind. Auch heißt es beispielsweise im Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dass für „zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen ... dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden muss“.
Sicherheitsgeländer sind Kollektivschutz. Sicherheitsgeländer für Dächer es in vielen verschiedenen Ausführungen. Sie werden entlang der Dachkante und um Lichtkuppeln herum installiert, wodurch sie den notwendigen Schutz bieten.
Arbeitsplätze und Verkehrswege, die in der Gefahrenzone von 2 m zur Absturzkante auf Flachdächern liegen, müssen durch Geländersysteme gegen das Abstürzen von Personen abgesichert sein.
Unsere freistehenden Absturzsicherungen für den Kollektivschutz sichern den Dachrand zuverlässig und können modular an alle Besonderheiten des Daches angepasst werden.
Das Geländersystem wird ohne aufwendiges Schweißen oder Bohren installiert, so dass die Dachmembran nicht beschädigt wird. Das einzige zur Montage benötigte Werkzeug ist eine Ratsche.
Unsere freistehenden Absturzsicherungen für den Kollektivschutz sichern den Dachrand zuverlässig und können modular an alle Besonderheiten des Daches angepasst werden.
Das Geländersystem wird ohne aufwendiges Schweißen oder Bohren installiert, so dass die Dachmembran nicht beschädigt wird. Das einzige zur Montage benötigte Werkzeug ist eine Ratsche.
Eigentlich gilt: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) darf bei Dacharbeiten grundsätzlich nicht verwendet werden.
Abstürze von Gebäudedächern enden meist tödlich. Die Sicherheitsbeauftragten in Industrie und Handel erhalten daher vom Gesetzgeber und den Berufsgenossenschaften strenge Auflagen zur Anbringung vom Sicherungssystem. Mancherorts ist die Installation einer kollektiv wirksamen Absturzsicherung durch ein Geländersystem nicht möglich oder unerwünscht.
In Ausnahmefällen kann PSAgA verwendet werden, wenn geeignete Anschlageinrichtungen wie Sekuranten oder Seilsicherungssysteme vorhanden sind und kurzzeitige Dacharbeiten ausgeführt werden. Der Gesamtumfang der Arbeiten darf nicht mehr als 2 Personentage umfassen.
Die Absturzsicherung wird dabei in verschiedenen Bereichen durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht:
Während die Sicherung gegen Absturz am Bau fest an der Gefahrenstelle angebracht ist, um beliebige Personen vor einem Absturz an diesem Ort zu bewahren, werden diese beim Klettern und bei der Feuerwehr vom Benutzer mitgeführt und sollen ihn an jeder beliebigen möglichen Absturzstelle schützen. Die Befestigung erfolgt durch Sekuranten, auch feststehende Anschlagpunkte genannt.
Das Kee Line® Seilsicherungssystem kann auf vielen Dacharten angebracht werden: Flachdach oder geneigtes Dach, Metall- oder Bitumendach.
Unser Kee Anchor® System kann entweder als mobiler Anschlagpunkt oder komplettes mobiles Seilsicherungssystem verwendet werden.
Welche Vorschriften und Normen müssen Sie eigentlich beachten, wenn Sie nach einem System zur Absturzsicherung für Ihr Dach suchen?