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Bis vor wenigen Jahren noch hatte die Gewerbeaufsicht einen wachsamen Blick für Fragen der Arbeits- und Gebäudesicherheit. Viele ihrer einstigen Aufgaben wurden jedoch im Rahmen von Harmonisierungen der EU-Gesetzgebung in den Verantwortungsbereich von Betreibern und Unternehmern verlagert. In der Praxis entstanden dadurch Aufklärungslücken, die heute zum Teil durch Beratungen der Hersteller von Sicherheitsprodukten geschlossen werden.
Die Bedeutung des Begriffs steckt bereits im Wortstamm: Eine Absturzsicherung sichert Personen vor einem Absturz. Es handelt sich dabei um eine Vorrichtung, die einen Absturz in gefährdeten Bereichen verhindert (primäre Absturzsicherung) oder Personen bzw. Material im Sturzfall auffängt (sekundäre Absturzsicherung). Dabei müssen gefährliche Bereiche nicht immer hohe Dächer sein. Auch Luken, Dachfenster und Öffnungen jeder Art, die über Absturzkanten verfügen und bei denen die Sturzhöhe zu Verletzungen führen kann, sollten über entsprechende Absturzsicherungen verfügen.
Eine Absturzsicherung ist an allen Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen notwendig, die eine Absturzhöhe von mehr als einem Meter über dem Boden haben.
Arbeitsplätze und Verkehrswege, die in der Gefahrenzone von zwei Metern zur Absturzkante auf Flachdächern liegen, müssen ebenfalls gegen das Abstürzen von Personen abgesichert sein.
In den Medien ist dennoch öfter über Unfälle bei Dacharbeiten zu lesen, z.B. wenn die folgenden gefährlichen Situationen auftreten, die Wartung folgender baulicher Anlagen oder folgende Dacharbeiten anstehen:
Bei der Arbeit in erhöhten Bereichen ist Sicherheit oberstes Gebot. Absturzsicherungsgeländer sind die perfekte Lösung, um potenzielle Unfälle zu verhindern und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Sie werden entlang der Dachkante und um Lichtkuppeln herum installiert, wodurch sie den notwendigen Schutz vor Absturz bieten.
Unsere freistehenden Absturzsicherungen für den Kollektivschutz, also zur Sicherung ganzer Personengruppen ohne den Einsatz persönlicher Sicherheitsausrüstung, sind die passende Maßnahme, um den Dachrand zuverlässig zu sichern. Sie können modular an alle Besonderheiten des Daches angepasst werden.
Das Geländersystem wird ohne aufwendiges Schweißen oder Bohren installiert, so dass die Dachmembran nicht beschädigt wird und keine DiBT-Zertifizierung nötig ist. Das einzige zur Montage benötigte Werkzeug ist eine Ratsche.
Es gibt viele Möglichkeiten mit einem Schutzgeländer für Absturzsicherung auf einem Flachdach zu sorgen. Mit unseren DEKRA-zertifizierten Systemen sichern Sie nahezu jedes Dach.
Die Absturzsicherung wird dabei in verschiedenen Bereichen durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht:
Laut den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS2121) ist kollektiver Gefahrenschutz immer dem individuellen Gefahrenschutz vorzuziehen. Dies gilt insbesondere, weil beim Einsatz und der Montage von Kollektivschutz für das Sicherungssystem keine aufwendigen Schulungen der Mitarbeiter nötig sind. Auch heißt es beispielsweise im Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dass für „zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen ... dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden muss“.
Abstürze von Gebäudedächern enden meist tödlich. Die Sicherheitsbeauftragten in Industrie und Handel erhalten daher vom Gesetzgeber und den Berufsgenossenschaften strenge Auflagen zur Anbringung von Sicherungssystemen.
Unsere Absturzsicherungen für den Kollektivschutz sind darauf ausgelegt, Gruppen von Personen zu sichern. So sind Personen, die auf einem Flachdach unterwegs sind, über den Kollektivschutz auch ohne Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) geschützt.
Unser Geländersystem ist modular aufgebaut und kann so flexibel und mit wenig Aufwand auf dem Dach befestigt werden – ohne die Dachmembran zu beschädigen.
Der Individualschutz ist das zum Kollektivschutz entgegengesetzte Prinzip. Der Individualschutz zielt darauf ab, einzelnen Personen Absturzsicherung zu geben.
Eigentlich gilt: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) darf bei Dacharbeiten grundsätzlich nicht verwendet werden.
Mancherorts ist die Installation einer kollektiv wirksamen Absturzsicherung durch ein Geländersystem allerdings nicht möglich, sodass in Ausnahmefällen die PSAgA verwendet werden kann. Beispielsweise, wenn eine geeignete Anschlageinrichtung wie ein Seilsicherungssystem vorhanden ist und die Dacharbeiten nur über einen kurzen Zeitraum ausgeführt werden. Der Gesamtumfang der Arbeiten darf dabei nicht mehr als zwei Personentage umfassen.
Hierzulande kommen Gesetze, Verordnungen und Normen zum Einsatz, die die Verwendung und die Beschaffenheit von Absturzsicherungen für Dächer regeln. Diese Vorgaben sind nicht immer leicht zu verstehen, zumal sie teilweise aufeinander aufbauen oder sich gegenseitig ergänzen. Nachfolgend haben wir Ihnen einige der wichtigsten Verordnungen aufgelistet:
Geben Sie nachstehend Ihre Daten ein und wir setzen uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung.