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Oberlichter stellen eine Gefahr für jede Person auf dem Dach dar. Wir unterstützen Sie dabei, jedes Oberlicht und jede Dachöffnung mit einem Oberlichtgitter oder einem Geländer an allen Seiten zu schützen.
Öffnungen werden häufig übersehen, sind aber im Hinblick auf den Schutzaspekt äußerst kritisch. Ein Arbeiter, der sich über das Dach bewegt, empfindet ein falsches Sicherheitsgefühl, wenn er weit entfernt von der Dachkante arbeitet. Wenn Arbeiter Ausrüstung tragen oder sich auf die Arbeit konzentrieren, kann es leicht passieren, dass sie stolpern und durch eine Dachöffnung fallen.
Wir nehmen eine Bewertung der Gefährdungslage vor und beraten Sie mit der passenden Sicherheitslösung. Damit gewährleisten Sie, dass sich alle Beteiligten auf Ihren Dächern so sicher wie möglich bewegen.
Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten oder des Herabfallens von Gegenständen bestehen oder die an Gefahrenbereiche grenzen, müssen mit Einrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden oder in die Gefahrenbereiche gelangen.Arbeitsstättenverordnung ArbStättV 2.1
Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen – Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer beschreibt Anforderungen für nicht-kraftbetriebene Treppen, Treppenleitern und Geländer, die Teil einer stationären Maschine sind und für die nicht-kraftbetriebenen verstellbaren Teile (zum Beispiel klappbare, schiebbare) und beweglichen Teile ortsfester Zugänge. „Ortsfeste“ Zugänge sind solche, die so montiert sind (zum Beispiel durch Schrauben, Muttern, Schweißen), dass sie nur mit Werkzeugen entfernt werden können.
Die ASR A2.1 konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen zum Schutz vor Absturz oder herabfallenden Gegenständen sowie die damit verbundenen Maßnahmen bezüglich des Betretens von Dächern oder anderen Gefahrenbereichen nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Punkt 1.5 Abs. 4 und Punkt 2.1 des Anhangs.
Kee Dome™ ist eine kollektive Absturzsicherungslösung für den Einsatz auf dem Dach im Bereich von Oberlichtern, Lichtkuppeln und Lichtdächern. Das freistehende System ermöglicht eine Implementierung ohne Beschädigung der Dachmembran.
Erfahren Sie mehrSchutzgitter für Oberlichter sind in verzinktem oder rostfreiem Stahl für Oberlichter auf verschiedenen Dächern erhältlich: Standarddächer, Stehfalz-Metalldächern und für Rippen-/Wellmetalldächern.
Erfahren Sie mehrKee Gate® bietet einen dauerhaften Schutz vor Gefahren für Anwendungen im Innen- und Außenbereich. Kee Gate ist federbelastet und schließt automatisch hinter dem Benutzer, um für ein sicheres Umfeld zu sorgen und menschliches Versagen auszuschließen.
Erfahren Sie mehrAls Experten für Absturzsicherung können wir eine kritische Analyse Ihres Daches durchführen, um die Gefahren zu ermitteln, bei denen Ihre Mitarbeiter dem größten Risiko ausgesetzt sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die gefährlichsten Bereiche sofort mit modernsten und normkonformen Systemen und Lösungen geschützt werden.
Wir analysieren und bewerten die Gefahren auf Ihren Dächern.
Sie erhalten einen Bericht, in dem wir Ihnen Lösungsvorschläge für Ihre Gefährdungsbereiche unterbreiten.
Sie können sicher sein, dass unsere Systemlösungen und Produkte konform sind mit allen gängigen Normen und Standards.
Wir unterstützen Sie bei der Implementierung entweder direkt mit der Installation der Lösung von Fachkräften oder ermöglichen Ihnen die eigene Installation durch Schulung.
Unsere Lösungen und Produkte sind extrem wartungsarm, was bedeutet, dass meist nur eine einfache, jährliche Sichtprüfung nötig ist.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für zukünftige Projekte, zum Beispiel in Innenräumen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
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