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Der Arbeitsschutz am Arbeitsplatz ist essenziell, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Gesetzliche Vorschriften verpflichten Arbeitgeber dazu, Gefährdungen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nur durch sorgfältige Gefährdungseinschätzungen und Gefährdungsanalysen können Risiken minimiert und Unfälle verhindert werden. Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der Gefahrenanalysen sind dabei unerlässlich, um neuen Gefährdungen rechtzeitig entgegenzuwirken. Zudem fördert ein sicheres Arbeitsumfeld die Zufriedenheit und Produktivität der Mitarbeiter. Nutzen Sie die Chance, mit gezieltem Einsatz von Sicherheitsvorschriften die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig die Effizienz Ihres Unternehmens zu steigern.
Die Sicherung von Absturzkanten ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir unterstützen Sie dabei, gesetzeskonform zu handeln und Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Gefahren beim Arbeiten in der Höhe zu schützen.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften durch den Arbeitgeber bzw. den Verantwortlichen wird in vielen Regularien als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat gehandhabt. Investieren Sie in den Schutz Ihrer Mitarbeiter und sichern Sie sich gleichzeitig gegen rechtliche Konsequenzen ab. Denn letztendlich profitieren alle von einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld!
Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier, in den Regelwerken der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Unsere Aufgabe ist Ihre Sicherheit!
Seit Einführung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 1996 und der gesetzlichen Verankerung präventiver Maßnahmen wie Gefährdungsanalysen und -einschätzungen, sind die tödlichen Arbeitsunfälle deutlich zurückgegangen: Waren es 1995 noch mehr als 1.280, sind es 2023 bei ca. 4 Millionen mehr Erwerbstätigen nur noch rund 450. Diese beeindruckende Reduktion zeigt, wie entscheidend Schutzmaßnahmen und eine konsequente Gefährdungseinschätzung für die Sicherheit am Arbeitsplatz sind. Sorgen Sie dafür, dass auch Ihr Unternehmen durch effektive Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Mitarbeiter beiträgt!
Generell gilt: Eine Gefährdungseinschätzung ist von jedem Betrieb für jede Tätigkeit und jeden Arbeitsplatz zu erstellen. Besonders kleine und mittelständische Betriebe stellen sich häufig die Frage nach dem notwendigen Umfang einer solchen Gefährdungsanalyse, denn es müssen viele potenzielle Gefahrenquellen berücksichtigt werden: mechanische, thermische und elektrische Einflüsse, Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen, mögliche Brände oder Explosionen, und einige mehr.
Eine gründliche Einschätzung von Gefahren trägt entscheidend zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften bei und fördert die Sicherheit am Arbeitsplatz. Beschäftigte profitieren von einem sichereren Arbeitsumfeld, was nicht nur ihre Gesundheit schützt, sondern auch die Produktivität steigert. Durch die Identifizierung und Beseitigung von Gefahrenquellen können Unfälle und Ausfallzeiten minimiert werden. Letztendlich hilft die Beurteilung, gesetzliche Vorschriften zu erfüllen und Haftungsrisiken zu reduzieren, was sowohl dem Unternehmen als auch den Beschäftigten zugutekommt.
Eine Absturzgefahr besteht bereits ab einer Höhe von einem Meter und muss in der Gefahreneinschätzung berücksichtigt werden. Folgende Kriterien müssen hierbei bedacht werden: Absturzhöhe, körperliche Belastung, Abstand von der Absturzkante, die Beschaffenheit von Standplatz, Standfläche, Arbeitsumgebung; Witterungseinflüsse sowie die Beschaffenheit von der Arbeitsfläche in Bezug auf Öffnungen in Böden, Vertiefungen, Decken und Dachflächen. Weiterhin müssen unabhängig von der Höhe Absturzsicherungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen angebracht werden, die sich an oder über Wasser bzw. flüssigen Stoffen befinden.
Eine sorgfältige Einschätzung zur Gefahrensituation gewährleistet die Sicherheit am Arbeitsplatz und minimiert Unfallrisiken. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Sicherheitsvorkehrungen können potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und beseitigt werden.
Kollektivschutz ist dem individuellen Gefahrenschutz immer vorzuziehen. Dies gilt nicht nur für Umwehrungen, zum Beispiel am Dachrand, sondern auch bei der Sicherung von Öffnungen wie Lichtkuppeln. Kollektivschutz bedeutet, dass mehrere Personen gleichzeitig geschützt werden, ohne dass individuelle Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dieser Ansatz erhöht die Sicherheit am Arbeitsplatz und minimiert das Risiko von Abstürzen erheblich. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt den Einsatz von Kollektivschutzsystemen, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
Sollten Kollektivschutzmaßnahmen infolge betriebstechnischer Gründe nicht möglich sein, müssen Rückhalteeinrichtungen, wie Seilsicherungs- oder Anschlagsysteme, montiert werden. Als Individualschutz auf Flachdächern empfiehlt Kee Safety den mobilen Anschlagpunkt Kee Anchor®. Mit diesem werden Auffangsicherungen, Seilsysteme sowie Abseilsysteme ermöglicht. Rückhalteeinrichtungen verhindern, dass Beschäftigte in gefährdete Bereiche gelangen, und bieten somit eine effektive Schutzmaßnahme gegen Absturzgefahren. Diese Systeme sind flexibel einsetzbar und können an verschiedenen Arbeitsplätzen installiert werden, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Nur wenn die Einrichtung von Absturzsicherungen und Auffangeinrichtungen unmöglich ist, müssen persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) entsprechend der Gefahrenanalyse verwendet werden. Voraussetzungen zur Nutzung von PSAgA sind das Vorhandensein geeigneter Anschlageinrichtungen, eine entsprechende Einweisung zur Nutzung der PSAgA sowie die Durchführung entsprechender Schutzmaßnahmen. Die Verwendung von PSAgA ist eine wichtige Maßnahme, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten, wenn keine anderen Schutzmaßnahmen möglich sind. Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen stellen sicher, dass die Mitarbeiter die Ausrüstung korrekt verwenden und potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz minimiert werden.
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