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Selbstschliessende Durchgangssperre
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3 Gründe für eine selbstschließende Sicherheitstür


Die selbstschließende Sicherheitstür von Kee Safety, ist eine Tür, die sich nach dem Öffnen automatisch hinter der Person schließt. Sie ist CE-gekennzeichnet, mehrfach getestet und normkonform nach DIN EN 14122. 

 

1. Wenn die Tür nicht selbst schließt, kommt es schnell zu einer gefährlichen Lücke

Selbstschließende Sicherheitstür von Kee Safety

Eine selbstschließende Sicherheitstür dient an erster Stelle als Absturzsicherung, zum Beispiel an Leiteraufstiegen, Dachluken, Maschinen oder Arbeitsbühnen. Die Tür schließt nach Zugang direkt hinter der Person, so dass diese bei einem Sturz gesichert ist. Wenn die selbstschließende Tür nicht installiert wird, dann gibt es eine gefährliche ungesicherte Lücke. Sollten Sie also keine selbstschließende Tür zur Sicherung verwenden, sondern zum Beispiel nur eine Kette, dann wird diese einen Absturz nicht auffangen.

In der Vergangenheit wurden oft Absperrketten, Stangen und Schubrohre als Sicherung an Dachluken, Leiterausstiegen oder an Geländern verwendet. Diese Sperren sind von der korrekten Nutzung abhängig und infolgedessen nicht zuverlässig. Der Anwender kann vergessen, die Kette zu schließen oder die Stange wieder zu befestigen, was zu einer lebensgefährlichen Öffnung führt. Um dies zu vermeiden, wurden in der DIN EN 14122- Teil 3 und Teil 4 selbstschließende Durchgangssperren vorgeschrieben, die ein unbeabsichtigtes Öffnen und Hindurchfallen verhindern.

 

2. Es ist gesetzlich vorgeschrieben

Der Einsatz von selbstschließenden Sicherheitstüren ist nach DIN EN ISO 14122-3 definiert:

„Wo ein Durchgang durch ein Geländer erforderlich ist, muss eine selbstschließende Durchgangssperre eingesetzt werden. […] Alle Durchgangssperren müssen selbstschließend sein und in Richtung Arbeitsbühne oder Arbeitsebene öffnen. Außerdem müssen diese gegen einen festen Anschlag schließen, damit ein unbeabsichtigtes Öffnen und Hindurchfallen verhindert werden.“ (Zitiert aus Norm DIN EN ISO 14122-3 Punkt 7.1.10) 

Leiterausstieg Sicherung - mit Kee Gate® von Kee Safety

Die DIN EN ISO 14122-4 wiederum schreibt die Sicherung von Leiterausstiegen vor. Steigleitern müssen demnach bei Absturzhöhen über 3 m mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz ausgerüstet sein. Wenn die Ausstiegstelle der Steigleiter ungesichert ist, dann ist laut DIN EN ISO 14122-4 beidseitig zur Leiter ein Ausstiegsgeländer von je 1,5 m Breite zu sichern. Weiterhin muss mittig eine selbstschließende Durchgangssperre installiert werden, die sich in Richtung der Arbeitsebene oder Arbeitsbühne öffnet. Für diese Norm bietet Kee Safety das Kee Guard Ladder Kit mit selbstschließender Sicherheitstür an. Dieses sichert alle Leiterausstiege nach DIN EN 14122 Teil 3 und Teil 4. 

3. Sie tragen nicht nur sich selbst gegenüber Verantwortung

Sicherung Arbeitsbühne

Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wem gegenüber Sie Verantwortung tragen, wenn Sie einen Arbeitsplatz in der Höhe betreten? Vielleicht kommt Ihnen als erstes in den Sinn, dass Sie nur sich selbst gegenüber Verantwortung tragen. Aber dem allein ist nicht so.

Sollten Sie zum Beispiel Angestellte haben, dann tragen Sie auch ihnen gegenüber die Verantwortung. Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsplatz immer normkonform und ausreichend gesichert ist, so dass weder Ihnen, noch Ihren Angestellten oder Kollegen etwas passieren kann.

Es ist also nicht nur um ihretwillen zwingend notwendig, dass Sie IMMER sicherstellen, dass der Arbeitsplatz normgerecht gesichert wurde.

Erfahren Sie mehr zur selbstschließenden Sicherheitstür Kee Gate® von Kee Safety.

Kee Gate Industrial Safety Gate

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