Kee Safety Arbeitssicherheit und Absturzsicherung vom Experten

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Absturzsicherungen für den Arbeitsschutz
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Bußgelder im Arbeitsschutz


Mal schnell eine Wartung auf dem Dach vorzunehmen, sollte doch nicht so gefährlich sein, oder? Es gibt zahlreiche Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören u.a. das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie die Arbeitsstättenverordnung, welche u.a. die konkreten Maßnahmen zum Einsatz von Absturzsicherungen regeln (siehe Gesetze Absturzsicherungen). Dennoch halten sich manche Unternehmen nicht an die gesetzlichen Vorschriften, weil sie von der Annahme ausgehen, dass schon nichts passieren wird. Aber das Gegenteil geschieht: Abstürze werden zur häufigsten Ursache tödlicher Arbeitsunfälle.   

Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung

Um die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu gewährleisten, hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) „Bußgeldkataloge zur Arbeitsstättenverordnung“ veröffentlicht. Im Folgenden werden einige Punkte aufgeführt, die sich auf diese Veröffentlichung beziehen:

Quelle: Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI): Bußgeldkataloge zur Arbeitsstättenverordnung LV 56. Herausgabedatum: März 2019. Die PDF zum Herunterladen finden Sie auf der Website von LASI: LASI veröffentlicht eine überarbeitete Fassung der LV 56 "Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung" - Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) (lasi-info.com)

 

Arbeiten mit Absturzgefahr

Zu Recht sind die Bußgelder am Höchsten, wenn es um Arbeiten mit Absturzgefahr geht (LASI 2019; S. 12). Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige Beispiele:

Sicherheitsvorkehrungen

Wenn keine Sicherheitsvorkehrungen bzw. Schutzmaßnahmen vorhanden sind, dann wird ein Bußgeld von 5.000 € fällig; sind diese unvollständig, dann beträgt das Bußgeld 3.500 € (LASI 2019; S. 11)

Gefahrenbereiche

Ein Bußgeld von 4.000 € wird fällig, wenn die Sicherung von Gefahrenbereichen fehlt (LASI 2019; Ifd. Nr I. 4, S. 10). Dazu kann zum Beispiel die fehlende Kennzeichnung oder Abgrenzung von Gefahrenbereichen gehören.

Wenn in unsicheren Bereichen, wie zum Beispiel auf brüchigen Dächern, gearbeitet werden muss, gibt es Zugangslösungen für Industriedächer. Zur Abgrenzung eines Gefahrenbereichs können Sie zum Beispiel den beweglichen Kettenständer Kee Mark einsetzen.

Arbeiten bei erheblicher Gefahr?

Wenn die Arbeiten beim Auftreten einer unmittelbaren erheblichen Gefahr durch den Arbeitgeber nicht eingestellt werden, dann wird ein Bußgeld von 5.000 € fällig (LASI 2019; Ifd. Nr. VI, S. 12). Eine defekte Absturzsicherung oder nicht funktionierende Sicherheitseinrichtungen können zum Beispiel eine unmittelbare erhebliche Gefahr darstellen. Hier empfiehlt es sich, direkt von Anfang an Absturzsicherungen und Sicherheitseinrichtungen zu planen, die qualitativ hervorragend und normkonform sind.

Wartung von Sicherheitseinrichtungen

Zudem werden Bußgelder fällig, wenn Sicherheitseinrichtungen nicht regelmäßig gewartet werden. Um regelmäßige Wartungen zu vermeiden, empfehlen wir die Installation von wartungsfreien Kollektivschutzsystemen wie die freistehenden Absturzsicherungen aus der Kee Guard®-Reihe.

Zugang zu Verkehrs- und Fluchtwegen

Wenn Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge nicht freigehalten werden, ist ein Regelsatz von 5.000 € fällig (LASI 2019; II. 8., S. 10). Um auch mit Kollektivschutzabsturzsicherungen einen schnellen Zugang zu den Wegen und Notausgängen zu gewährleisten, empfiehlt sich die Installation einer selbstschließenden Sicherheitstür am Geländer. Diese gewährt sowohl den schnellen und einfachen Zugang zu den Verkehrs-, Fluchtwegen und Notausgängen als auch den Absturzschutz nach DIN EN 14122-3 und CE-Norm.

Die aktuellsten LASI-Veröffentlichungen finden Sie auf der Webseite Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) (lasi-info.com).

Besser gleich Leben schützen, anstatt Bußgeld zu zahlen!

Investieren Sie von Anfang an in ein vernünftiges normkonformes Sicherungssystem, so dass Sie zum einen Ihren Angestellten zu jeder Zeit eine sichere Arbeitsumgebung bieten und zum anderen auch keine Angst vor Bußgeldern haben müssen.

Kee Safety unterstützt Sie bei der Planung der normkonformen Absturzsicherungen oder des richtigen Sicherungssystems. Gern kommen unsere Sicherheitsfachberater unverbindlich zu einer Dachbegehung zu Ihnen vor Ort. Kontaktieren Sie uns!

Bildquelle: © JiSign / Fotolia