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Arbeitsplatz Dach: Wie schütze ich mich vor einem Sturm?


In der vergangenen Woche hat der Sturm Niklas starke Schäden in Deutschland verursacht. Er hat nicht nur Bäume umgeknickt, sondern auch Fassaden, Autos und Stromleitungen beschädigt. Zudem wurden Teile von Dächern abgerissen. Medienberichten zufolge soll der Sturm Niklas zu den stärksten Stürmen der vergangenen 30 Jahre gehört haben. (Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/sturm-niklas-137.html)

Während der Sturm Niklas durch Deutschland getobt ist, mussten die Dacharbeiter ihre Arbeiten einstellen. Bei so einem Sturm auf dem Dach zu arbeiten ist lebensgefährlich.
Es kann jedoch passieren, dass ohne Vorwarnung ein plötzlich starker Sturm aufkommt. Aus diesem Grund müssen bereits im Voraus Vorkehrungen getroffen werden, um nicht z.B. von plötzlich herumfliegenden Materialien und Werkzeugen getroffen zu werden. In der DGUV Information 201-008 (ehemals BGI 656) zu Dacharbeiten wird u.a. aufgezeigt, welche Vorkehrungen zum Schutz gegen Wind getroffen werden müssen.

Vorkehrungen zum Schutz gegen Wind
(DGUV-Information 201-008)

Auf Dachdeckungen mit Profilblechen (D 53):
Sichern Sie geöffnete Pakete und einzelne Bleche gegen Abheben durch den Wind. Bei böigem und starkem Wind ist die Arbeit sofort einzustellen.

An Anlegeleitern (B 22):
Beachten Sie, dass die Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht mehr als 1,00 m² beträgt.

Auf handbetriebenen Arbeitssitzen (B 203):
Auch bei der Nutzung von handbetriebenen Arbeitssitzen darf die Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht mehr als 1,00 m² betragen. Bei aufkommendem Gewitter oder einer Windstärke von mehr als 39km/h (6 nach der Beaufortskala) muss die Arbeit sofort eingestellt werden.

Bei Flachdach-Absturzsicherungssystemen (B 205): 
Treffen Sie Sicherheitsvorkehrungen bei hohen Windgeschwindigkeiten: Sie können die Systeme u.U. umklappen (Beispiel einer klappbaren Absturzsicherung). Wenn der Sturm vorüber ist, sollten Sie eine Inspektion der Systeme durchführen. 

Auf Dachdeckungen mit Wellplatten (D 54):
Platten bzw. Stapel müssen, z.B. mit Spannbändern, gegen einen Windangriff gesichert werden.

Bei Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen (D 55):
Wenn Sie sich bei der Arbeit auf dem Dach in der Nähe von elektrischen Leitungen befinden, dann kalkulieren Sie bei der Bemessung Ihres Sicherheitsabstandes unbedingt das Ausschwingen der Leitungsseile bei Wind mit ein!

Lesen Sie mehr zu der DGUV Information 201-008 (ehemals BGI 656) in dem folgendem Dokument:

Quelle: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Baustein-Merkheft Dacharbeiten. BGI 656. Überarbeitete Auflage 07/2012. URL: http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/CCC_3227.pdf