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Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat zum „Welttag für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“, eingeführt von der ILO (Internationale Arbeitsorganisation), eine wichtige Frage zum Thema Arbeitssicherheit gestellt:
Die Antwort: Arbeitsunfälle - ob auf dem Dach, dem Weg zur Arbeit oder auf der Arbeit generell - sind meldepflichtig, wenn der oder die Betroffene als Folge des Unfalls mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder gar tödlich verunglückt ist.
Warum aber ist dieser bürokratisch wirkende Schritt so wichtig bei der Konzeption der Arbeitssicherheitsmaßnahmen?
Aus solchen Daten lassen sich Unfallschwerpunkte und Erkrankungsrisiken ableiten. Diese nutzen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nicht nur für ihre Präventionsarbeit.
"Diese Informationspflichten sind kein Selbstzweck", sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) "Sie sollen sicherstellen, dass sich alle Beteiligten mit Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen auseinandersetzen." Viele Unternehmen und Organisationen seien inzwischen sogar dazu übergegangen, Beinaheunfälle in ihrem internen Berichtswesen zu thematisieren, um die Risiken weiter zu verringern. Eichendorf: "Aus Beinaheunfällen kann man viel lernen. Deshalb ist ihre Erfassung wichtig auf dem Weg zur Vision Zero, einer Welt ohne tödliche und schwere Arbeitsunfälle."
Eine Anleitung, wie und wo ich einen Unfall melde, hat Ihnen die DGUV hier zusammen gestellt.
Dass die Datensammlung und die daraus resultierende Präventionsarbeit ein erfolgreiches Konzept darstellen, belegen die Zahlen aus einer vorläufigen Statistik der DGUV über tödliche Arbeitsunfälle für 2016: Danach gab es insgesamt 424 tödliche Arbeitsunfälle, 46 weniger als im Vorjahr. Auf dem Weg zur Arbeit hatten 304 Versicherte einen tödlichen Unfall, 44 weniger als 2015. Damit sind tödliche Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg zur Arbeit selten wie nie zuvor.
Zwischen 2007 und 2016 registrierte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) 92.500 Absturzunfälle. Davon endeten 341 Unfälle tödlich. Allein im Jahr 2016 verzeichnete die BG BAU 8.000 Unfälle durch Absturz mit 29 Todesopfern.
Nicht nur die Berufsgenossenschaften optimieren ständig Ihre Konzepte und Kommunikation zum Thema Arbeitssicherheit, sondern auch wir arbeiten regelmäßig an neuen und verbesserten Produkten, um die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter sowohl auf Dächern als auch generell bei der Arbeit an gefährlichen Bereichen zu gewährleisten.
Nutzen auch Sie unsere präventiven Schutzmaßnahmen zur Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter auf dem Dach, um Abstürze zu vermeiden:
Kee Guard - Sicherheitsgeländer als Absturzsicherung: Unsere freistehenden Absturzsicherungen als Kollektivschutzlösung sichern ihr Dach zuverlässig und können modular an alle Besonderheiten angepasst werden.
Kee Line - Horizontales Seilsicherungssystem: Unsere Lösung für den Individualschutz erlaubt Spannweiten von bis zu 12 Metern, sichert gleichzeitig bis zu drei Personen und wird auch für den Über-Kopf-Einsatz verwendet.
Kee Klamp - Sicherheitsgeländer für gefährliche Bereiche: Temporäre und permanente Geländer, Wegführungen und Rohrverbinder (Guss & Alu) bieten optimale Flexibilität im Bereich der Arbeitssicherheit.
ACHTUNG: Gesetzlich festgeschrieben ist der Kollektivschutz vor dem Individualschutz!
Weitere Informationen zur Gesetzeslage finden Sie in unserer Broschüre über die Gesetze und Normen für Absturzsicherungen.
Wir stehen Ihnen zum Thema Arbeitssicherheit auf dem Dach als Ihr fachkundiger Partner gerne zur Seite.
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Quelle: www.dguv.de, „Quizfrage zum Tag der Arbeitssicherheit: Welcher Arbeitsunfall ist meldepflichtig?“, 27.04.2017,
Online erhältlich: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_144912.jsp (Stand 11.05.2017)
Quelle: www.dguv.de, „Zahl tödlicher Arbeitsunfälle ging 2016 weiter zurück“, 05.04.2017,
Online erhältlich: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_144003.jsp (Stand 11.05.2017)