Kee Safety Arbeitssicherheit und Absturzsicherung vom Experten

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Gefährdungsbeurteilungen retten Leben!

Die Gesetzeslage zur Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung ist in gesetzlichen Regelwerken klar definiert.

Absturzsicherung Gesetze, Verordnungen und Normen

Regeln und Konsequenzen

Die Gesetzeslage zur Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung ist in mehreren gesetzlichen Regelwerken klar definiert: ArbStättV (§3, §9), ArbSchG (§5, §6) und DGUV Vorschrift 1. Seit Juli 2017 gibt es sogar eine Technische Regel für Arbeitsstätten, nämlich die ASR V3 "Gefährdungsbeurteilung", welche die Anforderungen der ArbStättV konkretisiert.

Die Nichteinhaltung durch den Arbeitgeber bzw. den Verantwortlichen wird in vielen Regularien als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat gehandhabt.

Absturzsicherung von Kee Safety

Viel wichtiger jedoch ist der Aspekt, dass damit Menschenleben gerettet wurden und werden!

Seit Einführung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 1996 und der gesetzlichen Verankerung präventiver Maßnahmen wie der Gefährdungsbeurteilung sind die tödlichen Arbeitsunfälle deutlich zurückgegangen: waren es 1995 noch mehr als 1280, sind es 2014 bei ca. 4 Millionen mehr Erwerbstätigen nur noch die Hälfte.

Kee Safety Absturzsicherungssysteme

Daher muss jeder Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchführen

Generell gilt: Eine Gefährdungsbeurteilung ist von jedem Betrieb für jede Tätigkeit und jeden Arbeitsplatz zu erstellen. Besonders kleine und mittelständische Betriebe stellen sich häufig die Frage nach dem notwendigen Umfang einer solchen Gefährdungsbeurteilung, denn es müssen viele potenzielle Gefahrenquellen berücksichtigt werden: mechanische, thermische und elektrische Einflüsse, Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen, mögliche Brände oder Explosionen, und einige mehr.

Unsere Gefährdungsbeurteilung
Normkonforme Absturzsicherung

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Absturzsicherungssysteme vom Kee Safety

Übersicht von offizieller Seite

Die BAuA und EU-OSHA (Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) geben auf Ihrer Website und in einer speziellen Broschüre nicht nur einen guten Überblick sondern auch gut umsetzbare Handlungsempfehlungen:

www.gefaehrdungsbeurteilung.de

Der Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung der BAuA beinhaltet neben der Art der Gefährdungen und deren Wirkung, deren Grenzwerten und Beurteilungskriterien auch Empfehlungen zu relevanten Arbeitsschutzmaßnahmen.

Absturzsicherung Geländer

Absturzsicherungen als Arbeitsschutzmaßnahme

Absturzgefahr besteht bereits ab einem Meter Höhe, und muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Folgende Kriterien müssen hierbei bedacht werden:

Absturzhöhe; körperliche Belastung; Abstand von der Absturzkante, die Beschaffenheit von Standplatz, Standfläche, Arbeitsumgebung; Witterungseinflüsse sowie die Beschaffenheit von der Arbeitsfläche in Bezug auf Öffnungen in Böden, Vertiefungen, Decken und Dachflächen. Weiterhin müssen unabhängig von der Höhe Absturzsicherungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen angebracht werden, die sich an oder über Wasser bzw. flüssigen Stoffen befinden.

Reihenfolge der Arbeitsschutzmaßnahmen

1) Absturzsicherungen

Kollektivschutz ist dem individuellen Gefahrenschutz immer vorzuziehen. Dies gilt nicht nur für Umwehrungen zum Beispiel am Dachrand, sondern auch bei der Sicherung von Öffnungen, wie zum Beispiel Lichtkuppeln.

2) Rückhalteeinrichtungen

Sollten Kollektivschutzmaßnahmen infolge betriebstechnischer Gründe nicht möglich sein, müssen Rückhalteeinrichtungen, wie Seilsicherungs- oder Anschlagsysteme, montiert werden. Als Individualschutz auf Flachdächern empfiehlt Kee Safety den mobilen Anschlagpunkt Kee Anchor®. Mit diesem werden Auffangsicherungen, Seilsysteme sowie Abseilsysteme ermöglicht.

3) Absturzsicherungssystem mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Nur wenn die Einrichtung von Absturzsicherungen und Auffangeinrichtungen unmöglich ist, müssen persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) entsprechend der Gefährdungsbeurteilung verwendet werden. Voraussetzungen zur Nutzung von PSAgA sind das Vorhandensein geeigneter Anschlageinrichtungen, eine entsprechende Einweisung zur Nutzung der PSAgA sowie der Durchführung entsprechender Schutzmaßnahmen.

Beispiele unserer Absturzsicherungslösungen

Was ist an Gesetzen, Verordnungen und Normen zu beachten?

Gesetze Verordnungen und Normen zum Thema Absturzsicherung im Ueberblick
Gesetze bei der Absturzsicherung

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